@PeterBussjaeger @mic_ung @MartinThuer Der Verfassungsdienst sollte den Verfassungsgerichtshof entlasten.
Man kann die Einwände des Verfassungsdienst berücksichtigen oder auf die Aufhebung durch den VfGH warten.
Ja, das ist eine politische Entscheidung aber keine rechtsstaatliche.