@GerlindeInaktiv @SimonRosner In allen Betrieben die der Gewerbeordnung unterliegen und Kundenverkehr haben sind ausreichend dimensionierte Lüftungsanlagen vorgeschrieben.
Nicht unter die Gewerbeordnung fallen insbesondere Kirchen und andere Glaubensstätten.
https://x.com/chorherr/status/1270264375300022272