فريد 🇵🇸🍉🔻: "Veranstaltungen gemäß Abs. 3 mit mehr als 500 Personen...
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"Veranstaltungen gemäß Abs. 3 mit mehr als 500 Personen in geschlossenen Räumen und mit mehr als 750 Personen im Freiluftbereich bedürfen einer Bewilligung der für den Veranstaltungsort örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde."