فريد 🇵🇸🍉🔻: Hochzeits- und andere private Feiern sind entgegen der im...
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Hochzeits- und andere private Feiern sind entgegen der im ORF kolportierten #FakeNews auch weiterhin bis 500 Gäste Indoor und 750 Gäste im Freien erlaubt.

Es müssen lediglich Sitzplätze zugewiesen und gekennzeichnet werden.

"Veranstaltungen mit ausschließlich zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen sind mit einer Höchstzahl bis zu 1 500 Personen in geschlossenen Räumen und mit einer Höchstzahl bis zu 3 000 Personen im Freiluftbereich zulässig."

Es ist laut der Verordnung auch nicht verboten diese zugewiesenen Sitzplätze zu verlassen.

Quelle: BGBL II No. 398 §10 (3 und 4) https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_398/BGBLA_2020_II_398.html

"Veranstaltungen gemäß Abs. 3 mit mehr als 500 Personen in geschlossenen Räumen und mit mehr als 750 Personen im Freiluftbereich bedürfen einer Bewilligung der für den Veranstaltungsort örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde."